Die Besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind in der Wertermittlung nach § 194 BauGB von hoher Bedeutung. Sie beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher individueller, objektspezifischer und rechtlicher Grundstücksmerkmale. Diese sind gesondert zu berücksichtigen. Häufig sind schon die Ansätze fehlerhaft.
In § 8, Abs. 3 ImmoWertV, heißt es lapidar, dass die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale durch marktgerechte Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen sind. Eine kleine Eingrenzung gibt es allerdings. So heißt es in der Verordnung: “soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht“. Zu den boG zählen beispielsweise: Denkmalschutz, Overrent/Underrent, Sanierungsvermerke, generell Rechte und Belastungen in Abt. II, Bauschäden/Baumängel, Leerstand uvm. In der Tatsache, dass sich Immobilien grundsätzlich unterscheiden und somit gewissermaßen Unikate darstellen, ist begründet, dass die Anwendung der boG praktisch bei nahezu allen Immobilien- bewertungen vorkommen. Ihre Nichtberücksichtigung ist also in der Regel unsachgemäß und muss folglich zu falschen Wertermittlungsergebnissen führen.
In diesem Praktiker-Seminar wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung besonderen objektspezifischer Grundstücks- merkmale anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt, begründet und diskutiert.
9:30 Uhr Beginn der Veranstaltung
11:00 Uhr Pause
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung
13:00 Uhr Mittagspause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung:
15:30 Uhr Pause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung:
17:30 Uhr Ende der Veranstaltung
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Sachverständige für Grundstücksbewertung: Architekten, Ingenieure, Immobilienberater, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewerbes, Gutachter von Immobilienfonds. Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Projektentwickler.