Nach den Ereignissen von Fukushima (2011) hatte die damalige Bundesregierung im Eiltempo den Atomausstieg beschlossen, um die damit verbundene Energiewende endgültig herbeiführen zu können. Die Pläne sahen seit 2011 nach dem EEG 2012 eine Verdopplung des Anteils der regenerativen Energien am Gesamtverbrauch bis 2020 auf 35 % vor und bis 2030 sollte der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sogar auf mindestens 50 % steigen. Seit 2014 haben die jeweiligen Bundesregierungen neue Zielsetzungen durch das EEG 2014/15/17 und durch das EEG 2021 neu festgelegt.
Seit dem EEG 2017 gilt für WEA, die nach 2018 ans Netz gehen, dass Betreiber sich an Ausschreibungen (das niedrigste Gebot erhält den Zuschlag) der Bundesnetzagentur zu beteiligen, um eine Einspeisevergütung zu erhalten.
Seit dem Ukraine-Krieg (Februar 2022) ist die Energieversorgung angespannt und die Bundesregierung hat vor den Sommerferien 2022 noch das EEG 2023 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht und vorgeschlagen, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Dadurch bekommen Regelungen zum Ausbau von erneuerbaren Energien „Vorrang vor anderen gesetzlichen Bestimmungen“. Das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2023 (tritt ab 01.01.2023 in Kraft) wurde noch vor den Sommerferien bereits mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20.07.2022 abgeschlossen.
Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2022, das bis zum Jahre 2030 bereits 80 % Strom aus erneuerbaren Energien kommen soll, hat der Bundesgesetzgeber auch noch das Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG vom 20.07.2022 erlassen mit dem Ziel, das verbindliche Flächenziele, sog. „Flächenbeitragswerte“ in den Ländern auszuweisen sind:
Im Seminar werden sowohl die Grundlagen der Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien als auch die sich durch die EEG-Änderungen 2014/2015/2017/2021/2023 ergebenden Auswirkungen auf die Bewertung und Wertschöpfungspotentiale bei Bestands- und Neuanlagen behandelt.
Folgende Aufgaben stellen sich in der Praxis:
Bewertungsfälle werden anhand der aktuellen Gesetzeslage des EEG anschaulich behandelt und in drei Mustergutachten bereitgestellt.
Beginn des Online-Seminars 09:30 Uhr
11:00 Uhr (10 Min. Pause)
13:00 Uhr (60 Min. Mittagspause)
15:30 Uhr (10 Min. Pause)
17:15 Uhr Ende der Veranstaltung
Google Chrome: auf Windows ≥ 7 oder Mac OS X ≥ 10.9
Firefox: auf ≥ Windows Vista oder Mac OS X ≥ 10.7 (Lion) Detaillierte Systemanforderungen erhalten Sie auf Anfrage schriftlich.
Den Zugangs-Code erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung via E-Mail. Nach einem einfachen Anmeldevorgang können Sie von jedem gewünschten Ort am Online-Seminar teilnehmen. Die Teilnehmer/in erhalten aktuelle Seminarunterlagen und einen anerkannten Fort- bzw. Weiterbildungsnachweis.
Im Anschluss an die Veranstaltung werden den Teilnehmern die Berechnungsprogramme (Excel-Tabellen) für die Wertermittlung von Windenergie- /Solar- /Geothermie- /Photovoltaik- und Biogasanlagen sowie Mustergutachten für die Bewertung von Grundstücken mit Windenergieanlagen (Nutzungsentgelte /- und Bewertung von Windenergieanlagen) kostenlos bereitgestellt.
Sachverständige für Grundstücksbewertung: Architekten, Ingenieure, Immobilienberater, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewerbes, Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Assetmanager.