Die Besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind in der Wertermittlung nach § 194 BauGB von hoher Bedeutung. Sie beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher individueller, objektspezifischer und rechtlicher Grundstücksmerkmale. Diese sind gesondert zu berücksichtigen. Häufig sind die Ansätze von Fehlern behaftet.
In der ImmoWertV21 § 8 (3) ordnet der Gesetzgeber an, die Besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale durch marktgerechte Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Zu den boG zählen beispielsweise Denkmalschutz, Overrent/Underrent, Sanierungsvermerk, generell Rechte und Belastungen in Abt. II, Bauschäden/Baumängel, Leerstand uvm. Da sich Immobilien grundsätzlich unterscheiden und somit keine Unikate darstellen, ist diese Besonderheit der Hauptgrund dafür, dass es kaum Wertermittlungen gibt, in denen boG nicht vorkommen. Ihre Nichtberücksichtigung führt folglich zu falschen Wertermittlungsergebnissen.
In diesem Praktiker-Seminar wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung besonderen objektspezifischer Grundstücksmerkmale anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt, begründet und diskutiert.
9:30 Uhr Beginn der Veranstaltung
11:00 Uhr Pause
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung
13:00 Uhr Mittagspause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung:
15:30 Uhr Pause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) – Beispiele mit Begründung:
17:15 Uhr Ende der Veranstaltung
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Sachverständige für Grundstücksbewertung: Architekten, Ingenieure, Immobilienberater, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewerbes, Gutachter von Immobilienfonds. Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Projektentwickler.