Die Besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale sind in der Wertermittlung nach § 194 BauGB von hoher Bedeutung. Sie beinhalten eine Vielzahl unterschiedlicher individueller, objektspezifischer und rechtlicher Grundstücksmerkmale. Diese sind gesondert zu berücksichtigen. Häufig sind die Ansätze von Fehlern behaftet.
In der ImmoWertV21 § 8 (3) ordnet der Gesetzgeber an, die Besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale durch marktgerechte Zu- und Abschläge oder in anderer geeigneter Weise zu berücksichtigen. Zu den BoG´s zählen beispielsweise Denkmalschutz, Overrent/Underrent, Sanierungsvermerk, generell Rechte und Belastungen in Abt. II, Bauschäden/Baumängel, Leerstand uvm. Da sich Immobilien grundsätzlich unterscheiden und somit keine Unikate darstellen, ist diese Besonderheit der Hauptgrund dafür, dass es kaum Wertermittlungen gibt, in denen BoG´s nicht vorkommen. Ihre Nichtberücksichtigung führt folglich zu falschen Wertermittlungsergebnissen.
In diesem Praktiker-Seminar wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung besonderen objektspezifischer Grundstücksmerkmale anhand zahlreicher Beispiele aufgezeigt, begründet und diskutiert.
9:30 Uhr Beginn der Veranstaltung
11:00 Uhr Pause
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG) – Beispiele mit Begründung
13:00 Uhr Mittagspause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG) – Beispiele mit Begründung:
15:30 Uhr Pause
weitere Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG) – Beispiele mit Begründung:
17:15 Uhr Ende der Veranstaltung
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Sachverständige für Grundstücksbewertung: Architekten, Ingenieure, Immobilienberater, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewerbes, Gutachter von Immobilienfonds. Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Projektentwickler.