Angesichts der Zinswende und anhaltend hoher Inflation ist mit einem deutlichen Anstieg der Zwangsversteigerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu rechnen.
Die Wertermittlung in diesen Verfahren stellt spezielle Anforderungen an die Arbeit des Sachverständigen und den Inhalt des Gutachtens. Das setzt besondere juristische Kenntnisse auf dem Gebiet des Sachenrecht (BGB) und des Verfahrensrechts (ZPO, ZVG) voraus. Nur mit diesem Detailwissen werden Sie den speziellen Anforderungen an die Wertermittlung in einem Zwangsversteigerungsverfahren gerecht werden können.
Darüber hinaus wird der Überbau (§ 912 BGB) eingehend behandelt und Sie werden mit wichtiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vertraut gemacht; ein Thema, das – über die Bewertung in der Immobiliarvoll-streckung hinaus – von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Wichtige Vorschriften der ZPO zur Beweiserhebung von Sachverständigen unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte eines Auftrages in der Zwangsversteigerung.
In diesem Zusammenhang: Fehler, die eine Beschränkung oder den Wegfall des Vergütungsanspruches zur Folge haben können.
Inhalt und Umfang des Gutachtenauftrages in der Zwangsversteigerung
Die Wertermittlung mehrerer Grundstücke in einem verbundenen Verfahren
Überbau i. S. v. § 912 BGB
Die Rechtsstellung des Mieters und Pächters in der Zwangsversteigerung
Die umfangreichen Seminarunterlagen beinhalten wichtige Rechtsprechung, ein Beispiel des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses und des Auftragsschreibens sowie Hinweise für die Veröffentlichung von Sachverständigengutachten im Internet.
Beginn des Online-Seminars 09:30 Uhr
11:00 Uhr (15 Min. Pause)
12:45 Uhr (60 Min. Mittagspause)
15:15 Uhr (15 Min. Pause)
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
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Den Zugangs-Code erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung via E-Mail. Nach einem einfachen Anmeldevorgang können Sie von jedem gewünschten Ort am Online-Seminar teilnehmen. Die Teilnehmer/in erhalten aktuelle Seminarunterlagen und einen anerkannten Fort- bzw. Weiterbildungsnachweis.
Sachverständige für Grundstücksbewertung ,Architekten, Ingenieure, Immobilienmakler, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewebes, Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer, Mitglieder bzw. Mitarbeiter der Gutachterausschüsse, Verwalter öffentlicher und privater Liegenschaften.