Hotel- und Gaststättenbewertung

- unter besonderer Berücksichtigung der Corona-Krise -

Thema:

Die seit dem 1. Januar 2015 geltenden Kriterien zur Klassifizierung bei der Vergabe von Hotelsternen gemäß Kriterienkatalog, galten nur noch bis Ende 2020. Seit 2021 bis 2025 gelten neue Kriterien. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde bereits zum 1.1.2010 die Umsatzbesteuerung von Beherbergungsbetrieben (Hotels) von 19 % auf 7 % und wegen der Corona-Krise vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 weiter auf 5 % reduziert. Außerdem wurden in den letzten Jahren in 30 Städten Deutschlands die sog. „Bettensteuer“ eingeführt. Für die Gastronomie gilt grundsätzlich ein Mehrwertsteuersatz von 19 % für Speisen und Getränke. Wegen der Corona-Krise wurde die Umsatzsteuer für die Gastronomie wie folgt geändert: vom 1.07. bis 31.12.2020 auf 5 % für Speisen und 16 % für Getränke; vom 1.01.2021 bis 31.12.2023 auf 7 % für Speisen und 19 % für Getränke.

Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Bewertung von Hotelgrundstücken. Ebenso haben sich die Umsatzentwicklungen der Hotel- und Gaststättenbetriebe von den zuletzt von der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) veröffentlichten Benchmarks aus dem Jahre 2003 für den Hotelbereich und 2005 für den Gaststättenbereich bis heute (2023) erheblich verändert, die ebenfalls bei der Wertermittlung zu berücksichtigen sind.

Im Seminar werden sowohl die Grundlagen als auch die Bewertung von Hotel- und Gaststättengrundstücken sowie die Auswirkungen der aktuellen coronabedingten Änderungen auf die Verkehrs- und Marktwertermittlung anhand von Beispielen behandelt.

Inhalte:

Einführung

  • Aktuelle Entwicklungen (Änderung der Kriterien zur Hotel-Klassifizierung 2015-2020 und 2021-2025 / Bettensteuer / Umsatzsteueränderung)
  • „Sonderimmobilien“ – Hotel- und Gaststättengrundstücke
  • Bewertungsanlässe
  • Ablauf einer Hotelbewertung

 Begriffsdefinitionen

  • Hotelbetriebsarten
  • Hotelklassifikationen 2010 bis 2014 / 2015  bis 2020 / 2021-2025 – Auswirkungen auf die Bewertung
  • Zimmerpreise in europäischen Städten / Hauptstädten
  • Betriebsarten des Gaststättengewerbes
  • Rechtsformen von Hotels, Eigentümer- /Betreiberhotels

 Besonderheiten zu Standort und zur Lage

  • Objektbezogene Faktoren
  • Wirtschaftliche Situationen von Hotel- und Gaststättengrundstücken

 Hinweise zur Objektbesichtigung und Informationsbeschaffung

  • Zugriff auf Datenbanken / Informationssysteme

 Verkehrs- /Marktwertermittlung von Hotel- und Gaststättengrundstücken

  • Wahl des Wertermittlungsverfahrens
  • Bodenwertermittlung / Vergleichswertverfahren / Vergleichsfaktoren
  • Sachwertverfahren / Herstellungskosten / Marktanpassungsfaktoren
  • Ertragswertverfahren – klassisch mit Vergleichsmieten
  • Ertragswertverfahren – Pachtwertverfahren (Jahrespachtwertermittlung aus Jahresumsätzen / Umsätze in Hotel- und Gaststättenbetrieben / Umsatzpachtsätze / exemplarische Beispiele)
  • Verkehrswertermittlung in Corona-Zeiten
  • Periodisches Ertragswertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)
  • Betriebswirtschaftliches Verfahren (Gross-Operating-Profit (GOP)

Zeitplan / Pausen:

Beginn des Online-Seminars 09:30 Uhr
11:00 Uhr   (15 Min. Pause)
12:45 Uhr   (60 Min. Mittagspause)
15:15 Uhr   (15 Min. Pause)
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Systemanforderungen:

Google Chrome: auf Windows ≥ 7 oder Mac OS X ≥ 10.9
Firefox: auf ≥ Windows Vista oder Mac OS X ≥ 10.7 (Lion)                Detaillierte Systemanforderungen erhalten Sie auf Anfrage schriftlich.

Zugang und sonstige Leistungen:

Den Zugangs-Code erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung via E-Mail. Nach einem einfachen Anmeldevorgang können Sie von jedem gewünschten Ort am Online-Seminar teilnehmen. Die Teilnehmer/in erhalten aktuelle Seminarunterlagen und einen anerkannten Fort- bzw. Weiterbildungsnachweis.

Zielgruppen:

Sachverständige für Grundstücksbewertung ,Architekten, Ingenieure, Immobilienmakler, Immobiliengutachter der Banken und des Kreditgewebes, Fach- und Führungskräfte der Immobilienwirtschaft und der Versicherungen, Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer, Mitglieder bzw. Mitarbeiter der Gutachterausschüsse, Verwalter öffentlicher und privater Liegenschaften, Sachbearbeiter der Finanzämter, Projektentwickler und Gutachter von Immobilienfonds.